Die Volksinitiative «Bildungsqualität sichern – JETZT!» will die Bildungsqualität im Kanton Aargau als Verfassungsauftrag festschreiben. Kanton und Gemeinden sollen verpflichtet werden, eine flächendeckend hohe Unterrichtsqualität sicherzustellen und dafür genügend qualifizierte Lehrpersonen, Schulleitungen und Fachpersonen bereitzustellen. Zudem soll die Arbeit der Lehrpersonen stärker auf den Unterricht und weniger auf administrative Aufgaben ausgerichtet werden.
Das Anliegen ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar – aber die Initiative ist unnötig. Denn die Bildungsqualität ist bereits heute gesetzlich verankert und politisch unbestritten. Eine zusätzliche Bestimmung in der Kantonsverfassung bringt keinen konkreten Mehrwert, sondern weckt Erwartungen, ohne klar zu definieren, was «genügend Personal» oder «hohe Qualität» konkret bedeuten.
Zudem drohen massive Mehrkosten für Kanton und Gemeinden, weil die Initiative langfristig als Grundlage für zusätzliche Forderungen dient – etwa mehr Stellen, kleinere Klassen oder mehr Infrastruktur. Damit wird die finanzielle Belastung erhöht, ohne dass garantiert ist, dass dadurch automatisch bessere Schulen entstehen.
Die Initiative ist abzulehnen, weil sie Symbolpolitik betreibt, rechtlich unklar formuliert ist und die Bildungsprobleme nicht mit Verfassungsartikeln, sondern mit gezielten, realistischen Massnahmen gelöst werden müssen.
«Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.»
Charles de Secondat, Baron de Montesquieu, Staatstheoretiker und Schriftsteller
Die Kernanliegen der Initiative (Unterrichtsqualität, Lehrpersonal, Entlastung) sind bereits heute auf Gesetzes- und Verordnungsebene geregelt. Eine neue Verfassungsbestimmung bringt daher keinen zusätzlichen Nutzen.
Der Kanton hat mit neuen Gesetzen, Programmen und Projekten zum Beispiel für Quereinsteiger, Ausbildungsplätze und Verwaltungsunterstützung schon viele geforderte Punkte umgesetzt – die Initiative wiederholt nur Altes.
Die Initiative sagt zwar Ziele an, schreibt aber keine konkreten Massnahmen oder Umsetzungsschritte fest – das macht den Verfassungsartikel symbolisch, ohne sicherzustellen, dass sich wirklich etwas ändert.
Es ist nicht klar, wie viel eine verbindliche Umsetzung kosten würde. Forderungen wie kleinere Klassen oder mehr Personal verursachen erhebliche Mehrkosten für Kanton und Gemeinden.
Die Verfassung soll Leitplanken für den Staat bilden, nicht ein Sammelsurium politischer Forderungen. Die Initiative ist eine Liste von gut gemeinten Wünschen, aber keine sinnvolle verfassungsrechtliche Ergänzung.
Detailvorgaben zur Bildungsqualität in der Verfassung überladen das Grundgesetz mit operativen Themen, die besser in Gesetzen und Verordnungen aufgehoben sind.
Die Initiative regelt nicht klar, wer für welche Massnahmen verantwortlich ist (Kanton, Gemeinden, Schulträger), was zu Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung führt.
Die Initiative führt zu Problemen, wenn kantonale Sonderlösungen (z.B. eigene Lehrdiplome) geschaffen werden, die nicht mit dem nationalen System kompatibel sind.
Alle wollen eine hohe Bildungsqualität, ein verfassungsrechtlicher Auftrag bewirkt aber nichts Substanzielles, wenn keine konkreten Massnahmen folgen.
Die Energie und Mittel sollen besser in konkrete Massnahmen zur Entlastung von Lehrpersonen und zur Verbesserung der Unterrichtsqualität gesteckt werden – etwa in Ausbildungsplätze, Unterstützungssysteme oder gezielte Programme – statt in einen Verfassungsartikel. Mit «Schule trifft Wirtschaft» ist ein solches Gefäss vorhanden.